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BGBl II 423/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

423. Verordnung: Fachkräfteverordnung 2017

423. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2017 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2017)

Auf Grund des § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

§ 1. Für das Jahr 2017 werden folgende Mangelberufe, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können, festgelegt:

  1. 1. Fräser/innen
  2. 2. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
  3. 3. Schwarzdecker/innen
  4. 4. Dreher/innen
  5. 5. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
  6. 6. Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
  7. 7. Diplomingenieur(e)innen für Maschinenbau
  8. 8. Dachdecker/innen
  9. 9. Sonstige Techniker/innen für Starkstromtechnik
  10. 10. Diplomingenieur(e)innen für Datenverarbeitung
  11. 11. Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2016 begonnen haben.

§ 2. Die Bezeichnung der im § 1 genannten Berufe folgt der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Vor Ablauf des 31. Dezember 2017 eingebrachte Anträge gemäß § 20d Abs. 1 Z 2 AuslBG sind nach dieser Verordnung zu erledigen.

Stöger

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