90. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sierra Leone am 9. Mai 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 48/2015) hinterlegt.
Ostermayer
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