89. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Türkei am 2. Mai 2016 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (BGBl. III Nr. 10/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 22/2016) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 abgegeben.
Ostermayer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)