169. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 („Reformvertrag“)
Nach einem Berichtigungsverfahren des Depositärs des Vertrags, der Regierung der Italienischen Republik, vom 20. Mai 2016 ist der Wortlaut der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“), BGBl. III Nr. 132/2009, zuletzt berichtigt durch BGBl. III Nr. 159/2016, wie folgt berichtigt worden:
1. Artikel 2 Nummer 212 Änderung von Artikel 228 Buchstabe a
Anstatt:
„(2) Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ergeben, nach Auffassung der Kommission nicht getroffen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, …“
muss es heißen:
„(2) Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben, nach Auffassung der Kommission nicht getroffen, so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen, …“
2. Artikel 2 Nummer 212 Änderung von Artikel 228 Buchstabe b
Anstatt:
„(3) Erhebt die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage nach Artikel 226, weil sie der Auffassung ist,…“
muss es heißen:
„(3) Erhebt die Kommission beim Gerichtshof Klage nach Artikel 226, weil sie der Auffassung ist, …“
3. Protokolle, Teil B (Protokolle, die dem Vertrag von Lissabon beizufügen sind) Protokoll Nr. 1 zur Änderung der Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union, zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und/oder zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, Artikel 1 Nummer 12 (Protokoll über die Satzung der Europäischen Investitionsbank), Buchstabe h
Es wird die folgende Ziffer angefügt:
iii) In Absatz 4 werden die Worte „im Rahmen dieses Vertrags und dieser Satzung“ ersetzt durch „im Rahmen der Verträge und dieser Satzung“.
4. Schlussakte, II. Protokolle, Teil A
Anstatt:
„A. Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union, zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gegebenenfalls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft“
muss es heißen:
„A. Protokolle, die dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gegebenenfalls dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beizufügen sind“
5. Schlussakte, II. Protokolle, Teil B
Anstatt:
„Protokolle zum Vertrag von Lissabon“
muss es heißen:
„Protokolle, die dem Vertrag von Lissabon beizufügen sind“
Drozda
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