vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 149/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

149. Kundmachung: Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 („Reformvertrag“)

149. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 („Reformvertrag“)

Nach einem Berichtigungsverfahren des Depositärs des Vertrags, der Regierung der Italienischen Republik, vom 30. April 2008 ist der Wortlaut der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“), BGBl. III Nr. 132/2009, wie folgt berichtigt worden:

1. Änderungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

a) Artikel 1, Nummer 31 Buchstabe b (Artikel 14 Absatz 1 Unterabsatz 2)

Statt:

„In Satz 1 werden die Worte „einer gemeinsamen Aktion“ durch „dieses Beschlusses“ und die Worte „dieser Aktion und trifft die erforderlichen Entscheidungen“ durch „dieses Beschlusses und trifft die erforderlichen Beschlüsse“ ersetzt.“

muss es heißen:

„In Satz 1 werden die Worte „einer gemeinsamen Aktion“ durch „eines solchen Beschlusses“ und die Worte „dieser Aktion und trifft die erforderlichen Entscheidungen“ durch „dieses Beschlusses und erlässt die erforderlichen Beschlüsse“ ersetzt.“

b) Artikel 2, Nummer 2 Buchstabe f (Horizontale Änderungen)

Statt:

  1. „f. werden die Worte „Organe oder Einrichtungen“ beziehungsweise „Organe und Einrichtungen“ ersetzt durch „Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen“ beziehungsweise „Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen“, außer in Artikel 193 Absatz 1;“

muss es heißen:

  1. „f. werden die Worte „Organe oder Einrichtungen“ beziehungsweise „Organe und Einrichtungen“ ersetzt durch „Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen“, außer in Artikel 193 Absatz 1;“

c) Artikel 2, Nummer 8 (Horizontale Änderungen)

i) zweiter Gedankenstrich

Statt:

  1. „- Artikel 97b: Verweis auf Artikel 2“

muss es heißen:

  1. „- Artikel 4, der 97b wird: Verweis auf Artikel 2“

ii) dritter Gedankenstrich

Statt:

  1. „- Artikel 98: Verweis auf Artikel 2 (erster Verweis)“

muss es heißen:

  1. „- Artikel 98: Verweis auf Artikel 2 (zweiter Verweis)“

d) Artikel 2, Nummer 28, Buchstabe d (Artikel 16a Absatz 3 Unterabsatz 3)

Statt:

  1. „d. Im bisherigen Absatz 3, der Absatz 3 Unterabsatz 3 wird, werden die Worte „Jedes der vorgenannten Organe legt“ ersetzt durch „Jedes Organ gewährleistet die Transparenz seiner Tätigkeit und legt in den in Unterabsatz 2 genannten Verordnungen“ und werden die folgenden zwei neuen Unterabsätze angefügt:“

muss es heißen:

  1. „d. Der bisherige Absatz 3, der Absatz 3 Unterabsatz 3 wird, erhält folgende Fassung: „Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen gewährleisten die Transparenz ihrer Tätigkeit und legen im Einklang mit den in Unterabsatz 2 genannten Verordnungen in ihrer Geschäftsordnung Sonderbestimmungen hinsichtlich des Zugangs zu ihren Dokumenten fest.“; ferner werden die folgenden zwei neuen Unterabsätze angefügt:“

e) Artikel 2, Nummer 49, Buchstabe d (Artikel 37 Absatz 4)

Statt:

  1. „d. In Absatz 3, der Absatz 4 wird, erhält der Einleitungsteil folgende Fassung: „Die einzelstaatlichen Marktordnungen können nach Maßgabe des Absatzes 2 durch die in Artikel 34 Absatz 1 vorgesehene gemeinsame Organisation ersetzt werden,““

muss es heißen:

  1. „d. In Absatz 3, der Absatz 4 wird, erhält der Einleitungsteil folgende Fassung: „Die einzelstaat­lichen Marktordnungen können nach Maßgabe des Absatzes 1 durch die in Artikel 34 Absatz 1 vorgesehene gemeinsame Organisation ersetzt werden,““

f) Artikel 2, Nummer 72 Buchstabe b (Artikel 75 Absatz 2)

Statt:

„...und das Wort „kann“ ersetzt durch „können““

muss es heißen:

„...und wird das Wort „kann“ ersetzt durch „können““

g) Artikel 2, Nummer 182 Buchstabe a (Artikel 193 Absatz 1)

Statt:

  1. „a. Betrifft nicht die deutsche Fassung.“

muss es heißen:

  1. „a. In Absatz 1 wird das Wort „Institutionen“ durch „Einrichtungen“ ersetzt.“

h) Artikel 2, Nummer 183 Buchstabe a (Artikel 195 Absatz 1 Unterabsatz 1)

Statt:

„In Absatz 1 Unterabsatz 1 werden die Worte „Das Europäische Parlament ernennt einen Bürger­beauftragten, der befugt ist“ ersetzt durch „Ein vom Europäischen Parlament gewählter Europäischer Bür­gerbeauftragter ist befugt“ und die Worte „und des Gerichts erster Instanz…““

muss es heißen:

„In Absatz 1 Unterabsatz 1 werden die Worte „Das Europäische Parlament ernennt einen Bürgerbeauf­tragten, der befugt ist“ ersetzt durch „Ein vom Europäischen Parlament gewählter Europäischer Bür­gerbeauftragter ist befugt“, die Worte „Organe oder Institutionen“ ersetzt durch „Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen“ und die Worte „und des Gerichts erster Instanz…““

i) Artikel 2, Nummer 183 Buchstabe c (Artikel 195 Absatz 3)

Statt:

  1. „c. In Absatz 3 werden die Worte „von keiner Stelle Anweisungen anfordern“ ersetzt durch „von keiner Regierung, keinem Organ, keiner Einrichtung und keiner sonstigen Stelle Weisungen einholen“.“

muss es heißen:

  1. „c. In Absatz 3 werden die Worte „von keiner Stelle Anweisungen anfordern“ ersetzt durch „von keiner Regierung, keinem Organ, keiner Einrichtung oder sonstigen Stelle Weisungen einholen“.“

j) Artikel 2, Nummer 217 (Artikel 233 Absatz 1)

Statt:

„„Das Organ, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt oder dessen Untätigkeit als vertragswidrig erklärt worden ist, hat die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergebenden Maßnahmen zu ergreifen.“ Absatz 3 wird gestrichen.“

muss es heißen:

„„Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen, denen das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt oder deren Untätigkeit als vertragswidrig erklärt worden ist, haben die sich aus dem Urteil des Ge­richtshofs der Europäischen Union ergebenden Maßnahmen zu ergreifen.“ Absatz 3 wird gestrichen.“

k) Artikel 2 Nummer 224 (Artikel 241)

Statt:

„Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 230 Absatz 5 genannten Frist …“

muss es heißen:

„Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 230 Absatz 6 genannten Frist …“

l) Artikel 2, Nummer 231 (Artikel 247)

i) Buchstabe c

Statt:

  1. „c. In Absatz 4, der Absatz 3 wird, wird das Wort „Sie“ durch die Worte „Die Mitglieder des Rech­nungshofes“ ersetzt.“

muss es heißen:

  1. „c. In Absatz 4, der Absatz 3 wird, wird in Satz 1 das Wort „Sie“ durch die Worte „Die Mitglieder des Rechnungshofs“ ersetzt.“

ii) Folgender Buchstabe wird angefügt:

  1. „d. In Absatz 8, der Absatz 7 wird, werden die Worte „mit derselben Mehrheit“ gestrichen.“

m) Artikel 2, Nummer 266 Buchstabe b (Artikel 273Absatz 2)

Statt:

„Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen…“

muss es heißen:

„Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen …“

n) Artikel 2, Nummer 274 (Artikel 279b Satz 1)

Statt:

„Auf Initiative der Kommission werden im Rahmen der nach diesem Kapitel vorgesehenen Haushaltsver­fahren …“

muss es heißen:

„Auf Initiative der Kommission werden im Rahmen der nach diesem Titel vorgesehenen Haushalts­verfahren …“

2. Protokolle, die dem Vertrag von Lissabon beizufügen sind

Protokoll Nr. 1

a) Artikel 1, Nummer 4 Buchstabe b (Horizontale Änderungen zum Protokoll über die Satzung des ESZB und der EZB)

Folgender zweiter Gedankenstrich wird eingefügt:

  1. „- Artikel 7 (zweite Erwähnung des Vertrags)“

b) Artikel 1, Nummer 11, Protokoll über die Satzung des ESZB und der EZB, Buchstabe aa (Artikel 49 des Protokolls)

Statt:

  1. „aa) In Artikel 52, der Artikel 49 wird, werden nach den Worten „im Anschluss an die un­widerrufliche Festlegung der Wechselkurse“ die Worte „nach Artikel 116a Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ eingefügt.“

muss es heißen:

  1. „aa) In Artikel 52, der Artikel 49 wird, wird im Titel das Wort „Gemeinschaftswährungen“ durch „Währungen der Mitgliedstaaten“ ersetzt und werden nach den Worten „Im Anschluss an die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse“ die Worte „nach Artikel 117a Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ eingefügt.“

    c) Artikel 1, Nummer 14, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen, Buchstabe d (Artikel 12 des Protokolls)

Statt:

„vom Rat durch Verordnungen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren … festgelegt werden.“

muss es heißen:

„vom Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ... festgelegt werden.“

d) Artikel 1, Nummer 15, Protokoll über die Konvergenzkriterien, Buchstabe b (erster Erwägungsgrund des Protokolls)

Statt:

  1. „b. Im ersten Erwägungsgrund werden die Worte „bei der Beschlussfassung über den Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion“ ersetzt durch „bei den Beschlüssen über die Aufhebung der Ausnahmeregelungen für die Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt,““

muss es heißen:

  1. „b. Im ersten Erwägungsgrund werden die Worte „in Artikel 121 Absatz 1 des Vertrags zur Grün­dung der Europäischen Gemeinschaft aufgeführten“ gestrichen; ferner werden die Worte „bei der Beschlussfassung über den Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion“ er­setzt durch „bei den Beschlüssen nach Artikel 117 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Aufhebung der Ausnahmeregelungen für die Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt,““

e) Artikel 1, Nummer 21, Protokoll über die Position Dänemarks, Buchstabe b (Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Protokolls)

Statt:

  1. „b. In Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „nach Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ und die Worte „des Titels IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ ersetzt durch „nach dem Dritten Teil Titel IV des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ beziehungsweise „des Dritten Teils Titel IV des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.““

muss es heißen:

  1. „b. In Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „nach Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ ersetzt durch „nach dem Dritten Teil Titel IV des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.““

f) Artikel 1, Nummer 27, Protokoll zu Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union

Statt:

  1. „27. Im Protokoll zu Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union wird im verfügenden Teil der Satzteil „binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam“ gestrichen.“

muss es heißen:

  1. „27. Im Protokoll zu Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union wird im ersten Erwägungs­grund der Präambel der Verweis auf Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Absatz 3 durch einen Verweis auf Artikel 28a Absatz 2 ersetzt und im verfügenden Teil der Satzteil „binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam“ gestrichen.“

g) Artikel 1, Nummer 31, Protokoll über die Sonderregelung für Grönland

Statt:

„ … werden die Worte „des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt durch „den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ... “

muss es heißen:

„ … werden die Worte „des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt durch „des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union … “

h) Artikel 1, Nummer 33, Protokoll über die finanzellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags, Buchstabe c Ziffer i (Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls)

Statt:

„ ... ersetzt durch „nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren““

muss es heißen:

„ ... ersetzt durch „gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren““

i) Artikel 1, nach Nummer 33

Die folgende Überschrift und die folgende Nummer werden hinzugefügt:

„ANHÄNGE

  1. 34. In Anhang I, Kapitel 22, Spalte „Warenbezeichnung“ zu ex 22.08 und ex 22.09 werden die Worte „des Vertrags“ gestrichen.“

3. Übereinstimmungstabellen nach Artikel 5 des Vertrags von Lissabon

Vertrag über die Europäische Union

Spalte „Bisherige Nummerierung des Vertrags über die Europäische Union“

a) Titel VII - Bestimmungen über eine Verstärkte Zusammenarbeit

Statt:

„TITEL VII - BESTIMMUNGEN ÜBER EINE VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT (aufgehoben)

Artikel 43 (aufgehoben)

Artikel 43a (aufgehoben)

Artikel 43b (aufgehoben)

Artikel 44 (aufgehoben)

Artikel 44a (aufgehoben)

Artikel 45 (aufgehoben)“

muss es heißen:

„TITEL VII - BESTIMMUNGEN ÜBER EINE VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT (ersetzt)

Artikel 43 (ersetzt)

Artikel 43a (ersetzt)

Artikel 43b (ersetzt)

Artikel 44 (ersetzt)

Artikel 44a (ersetzt)

Artikel 45 (ersetzt)“

Bem.: Die Fußnoten bleiben unverändert.

b) Titel VIII - Schlussbestimmungen

Statt:

„Artikel 47 (umgestellt)“

muss es heißen:

„Artikel 47 (ersetzt)“

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a) Spalte „Bisherige Nummerierung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“

i) Fußnote zu „Artikel 63 Nummern 1 und 2 und Artikel 64 Absatz 2“

Statt:

„Artikel 63 Nummern 1 und 2 EGV wird durch Artikel 63 Absätze 1 und 2 AEUV und Artikel 64 Absatz 2 wird durch Artikel 63 Absatz 3 AEUV ersetzt.“

muss es heißen:

„Artikel 63 Nummern 1 und 2 EGV wird durch Artikel 63 Absätze 1 und 2 AEUV (jetzt 78) und Artikel 64 Absatz 2 wird durch Artikel 63 Absatz 3 AEUV (jetzt 78) ersetzt.“

ii) Betreffend Artikel 286

Statt:

„Artikel 286 (aufgehoben)“

muss es heißen:

„Artikel 286 (ersetzt)“

iii) Fussnote zu Artikel 178

Statt:

„Im Wesentlichen ersetzt durch Artikel 188d Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 AEUV.“

muss es heißen:

„Im Wesentlichen ersetzt durch Artikel 188d Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 AEUV (jetzt 208).“

b) Spalte „Nummerierung im Vertrag von Lissabon“ - zu Kapitel 3a - sowie „Neue Nummerierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ - zu Kapitel 4

Statt:

„Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, der Währung der Euro ist“

muss es heißen:

„Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“

c) Spalte „Neue Nummerierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“

i) betreffend Titel VIII Kapitel 3 - Institutionelle Bestimmungen

Statt:

„Artikel 294“

muss es heißen:

„Artikel 284“

ii) betreffend das Kapitel über die beratenden Einrichtungen der Union

Statt:

„Kapitel 2 - Die beratenden Einrichtungen der Union“

muss es heißen:

„Kapitel 3 - Die beratenden Einrichtungen der Union“

Drozda

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)