148. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union vom 25. Juli 2016 ist das Zweite Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 136/2009, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 38/2014) durch Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 17. Mai 2016 für Kroatien1 mit 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
Drozda
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