38. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat die Tschechische Republik am 17. Oktober 2013 ihre Beitrittsurkunde zum Zweiten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 136/2009, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 14/2012) hinterlegt.
Ostermayer
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