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BGBl III 150/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

150. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze

150. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in slowenischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 8 des Abkommens wurden am 7. Juni bzw. 11. Juli 2016 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 8 mit 1. September 2016 in Kraft.

Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 1 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet:

Die Kundmachung der Anlagen dieses Abkommens hat durch Auflage beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, beim Amt der Kärntner Landesregierung und beim Vermessungsamt Völkermarkt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden zu erfolgen.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Drozda

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