122. Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird1
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 16 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Der Österreichische Integrationsfonds ist in Wahrnehmung der ihm gemäß §§ 14 bis 16 übertragenen Aufgaben dem Bundesminister für Inneres gegenüber weisungsgebunden.“
2. Dem § 82 wird nach Abs. 20 folgender Abs. 20a angefügt:
„(20a) § 16 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
Fischer
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)