230. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen aufgehoben und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert wird
Artikel 1
Aufhebung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen
Auf Grund der § 6 Abs. 4 und § 18 Z 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2015, wird verordnet:
Die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl. II Nr. 356/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 279/2008, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten außer Kraft.
Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Auf Grund der §§ 6 und 59 des des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2015, wird verordnet:
1. In Anlage 2 Teil II Punkt 1. entfällt der Satz „Bei der Beschäftigung von Frauen mit Tätigkeiten, bei denen eine Einwirkung von Blei besteht, ist die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen zu beachten.“
2. Dem § 11 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) Anlage 2 Teil II Punkt 1. in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 230/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.“
Hundstorfer
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