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BGBl II 230/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

230. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und
-beschränkungen für Arbeitnehmerinnen und Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

230. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen aufgehoben und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert wird

Artikel 1

Aufhebung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen

Auf Grund der § 6 Abs. 4 und § 18 Z 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2015, wird verordnet:

Die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl. II Nr. 356/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 279/2008, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten außer Kraft.

Artikel 2

Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

Auf Grund der §§ 6 und 59 des des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2015, wird verordnet:

1. In Anlage 2 Teil II Punkt 1. entfällt der Satz „Bei der Beschäftigung von Frauen mit Tätigkeiten, bei denen eine Einwirkung von Blei besteht, ist die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen zu beachten.“

2. Dem § 11 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) Anlage 2 Teil II Punkt 1. in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 230/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.“

Hundstorfer

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