171. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 53/2013) hinterlegt:
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat San Marino2 am 4. August 2015 Erklärungen1 gemäß Art. 21 und 22 des Übereinkommens abgegeben.
Ostermayer
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