113. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 28. Juli 2015 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. Nr. 578/1996 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 51/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2014) hinterlegt.
Ostermayer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)