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BGBl III 112/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

112. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

112. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 28. Juli 2015 ihre Beitrittsurkunde in Bezug auf die Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. III Nr. 51/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 90/2015) hinterlegt.

Ostermayer

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