61. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2010) hinterlegt:
Gemäß Art. 45 Abs. 4 des Übereinkommens haben nachstehende Staaten folgende Unterscheidungszeichen notifiziert:
Moldau | MD |
Montenegro | MNE |
Serbien | SRB |
Ostermayer
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