vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 13/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

13. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute

13. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wurde die Europäische Investitionsbank (EIB) am 16. Dezember 2013 durch Unterzeichnung des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute in der Fassung seiner ersten Änderung (BGBl. III Nr. 95/2004) ein beitragendes Mitglied gemäß Art. XVI Abs. 2 des Übereinkommens.

Ostermayer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)