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BGBl III 12/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

12. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

12. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 10. Jänner 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 97/2013) hinterlegt.

Ostermayer

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