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BGBl III 97/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

97. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 114/2012) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Litauen

8. März 2013

Marokko

19. September 2012

Faymann

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