98. Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Entwicklungszusammenarbeit
[Vertrag in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Vertrag in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 1 des Vertrages wurden am 26. Juli 2012 bzw. 6. März 2013 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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