258. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Änderung der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO)
Auf Grund der §§ 1, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 2 bis 4, 25 Abs. 3 sowie 37 Abs. 3 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2013, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Seen- und Fluss-Verkehrsordnung, BGBl. II Nr. 98/2013, wie folgt geändert:
1. Anlage 3, Abschnitt B - Gebotszeichen lautet:
„B | Gebotszeichen |
B.1 | Gebot, in die durch den Pfeil angezeigte Richtung zu fahren |
B.5 | Gebot, unter bestimmten Umständen anzuhalten |
B.6 | Gebot, die angegebene Geschwindigkeit (in km/h) nicht zu überschreiten |
B.7 | Gebot, Schallzeichen zu geben |
B.8 | Gebot zu besonderer Vorsicht “ |
Bures
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