121. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 11 Abs. 7 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 50/2012 idF der Kundmachung BGBl. I Nr. 53/2012 (VFB), wird verordnet:
Die Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung, BGBl. II Nr. 74/2001, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 3 Z 1 wird nach der Wortfolge „und dessen Vertreters“ die Wortfolge „sowie der Leitung einer Untergliederung der Sicherheitsakademie“ eingefügt.
2. In § 1 Abs. 4 entfällt die Z 2, die bisherige Z 3 erhält die Ziffernbezeichnung „2.“ und die bisherige Z 4 erhält die Ziffernbezeichnung „3.“.
3. Nach § 9 wird folgender § 10 samt Überschrift angefügt:
„Inkrafttreten
§ 10. § 1 Abs. 3 und 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 121/2013 tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.“
Mikl-Leitner
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)