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BGBl II 122/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

122. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst

122. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst geändert wird

Auf Grund des § 145a Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2012, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst, BGBl. II Nr. 204/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 315/2012, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Sind die Gründe vom Beamten selbst zu vertreten, kann die Führung des bisherigen Dienstgrades gestattet werden, wenn der bisherige Dienstgrad in einem angemessenen Verhältnis zum nunmehr dem Beamten zugewiesenen Arbeitsplatz steht, an der Weiterführung ein im Zusammenhang mit dem Dienst bestehendes berechtigtes Interesse des Beamten gegeben ist und keine sonstigen dienstlichen Interessen einer Weiterführung entgegenstehen.“

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 1 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2013 tritt mit dem der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Tag in Kraft.“

Mikl-Leitner

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