vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 83/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

83. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Deutschland

10. Juni 2011

Luxemburg

31. Jänner 2013

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

23. März 2010

Niederlande11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196]. (für den europäischen Teil)

22. Juli 2010

Schweden11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

30. August 2010

Türkei11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

23. März 2012

Ungarn11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

21. März 2011

Weiters haben:

  1. Andorra Kundgemacht in BGBl. III Nr. 34/2010. am 6. Dezember 2010 eine Erklärung1 gem. Art. 1 abgegeben, sowie
  2. Dänemark2 am 27. Mai 2010 erklärt, dass der abgegebene Vorbehalt1 zu Art. 20 ab 1. August 2010 für weitere drei Jahre gültig ist.

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)