83. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010) hinterlegt:
Weiters haben:
- — Andorra Kundgemacht in BGBl. III Nr. 34/2010. am 6. Dezember 2010 eine Erklärung1 gem. Art. 1 abgegeben, sowie
- — Dänemark2 am 27. Mai 2010 erklärt, dass der abgegebene Vorbehalt1 zu Art. 20 ab 1. August 2010 für weitere drei Jahre gültig ist.
Faymann
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