54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 87/2011) hinterlegt:
Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben nachstehende Staaten Erklärungen1 gem. Art. 287 bzw. Art. 298 des Übereinkommens abgegeben:
Fidschi2, Madagaskar3 und Montenegro4.
Ferner hat Argentinien5 am 26. Oktober 2012 seine anlässlich der Ratifikation abgegebene Erklärung1 zu Art. 298 teilweise zurückgezogen.
Faymann
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