322. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 109/2007) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Kroatien | 10. Oktober 2008 |
Slowenien | 26. September 2013 |
Vereinigtes Königreich | 17. Juli 2009 |
Weiters hat Montenegro erklärt, sich mit Wirkung vom 6. Juni 2006 auch weiterhin an das Zusatzprotokoll gebunden zu erachten.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen, geändert durch das Zusatzprotokoll, mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2013 auf Jersey ausgedehnt.
Faymann
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