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BGBl III 303/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

303. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

303. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 1. November 2013 seine anlässlich des Beitritts nach Art. 96 und 12 abgegebene Erklärung11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 420/1995. zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 270/2013) vollständig zurückgezogen.

Faymann

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