303. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 1. November 2013 seine anlässlich des Beitritts nach Art. 96 und 12 abgegebene Erklärung1 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 270/2013) vollständig zurückgezogen.
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)