302.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. III Abs. 1 des Protokolls wurden am 3. Juni bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Protokoll tritt daher gemäß seinem Art. III Abs. 2 mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anlage 1
Faymann
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