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BGBl III 281/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

281. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

281. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (BGBl. III Nr. 93/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 66/2013) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Russische Föderation

24. September 2013

St. Lucia

8. Oktober 2013

Tschechische Republik

26. August 2013

Faymann

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