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BGBl III 282/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

282. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds

282. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Organisationen ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds (BGBl. Nr. 507/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 152/2008) hinterlegt:

Organisationen:

Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde:

Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EAEC)

6. März 2009

Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS)

1. Mai 2009

Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA)

9. Juni 2009

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Japan gem. Art. 30 des Übereinkommens seinen Rücktritt vom Fonds mit Wirksamkeit vom 7. September 2013 erklärt.

Faymann

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