282. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Organisationen ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds (BGBl. Nr. 507/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 152/2008) hinterlegt:
Organisationen: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EAEC) | 6. März 2009 |
Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) | 1. Mai 2009 |
Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) | 9. Juni 2009 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Japan gem. Art. 30 des Übereinkommens seinen Rücktritt vom Fonds mit Wirksamkeit vom 7. September 2013 erklärt.
Faymann
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