245. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Annahmeurkunden in Bezug auf die Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. III Nr. 51/2013) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Annahmeurkunde: |
Belarus | 13. Februar 2013 |
Griechenland | 5. Juni 2013 |
Slowakei | 14. März 2013 |
Slowenien | 5. September 2013 |
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)