244.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärungen und Vorbehalten wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion1, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006), samt Erklärungen und Vorbehalten
[Änderungsurkunden in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Erklärungen und Vorbehalte in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderungsurkunden in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Erklärungen und Vorbehalte in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungsurkunde in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Erklärungen und Vorbehalte in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Juli 2013 beim Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion hinterlegt.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Faymann
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