236. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung des Notenwechsels zwischen Österreich und Schweden betreffend Aufhebung des Sichtvermerkzwanges
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Schweden haben einvernehmlich festgestellt, dass die nachstehenden Abkommen mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen am 1. Jänner 1994 gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:
Notenwechsel zwischen Österreich und Schweden betreffend Aufhebung des Sichtvermerkzwanges, BGBl. Nr. 37/1928;
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkpflicht zwischen Österreich und Schweden, BGBl. Nr. 193/1955 idF BGBl. Nr. 30/1959.
Faymann
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