237. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Moldau am 14. Mai 2013 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 20/1958 idF BGBl. III Nr. 189/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 73/2010) hinterlegt.
Faymann
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