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BGBl III 170/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

170. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

170. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 102/2013) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll:

Norwegen

3. Juni 2013

 

Palau

11. Juni 2013

11. Juni 2013

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Norwegen Erklärungen11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15]. zu Art. 12, Art. 14 und Art. 25 des Übereinkommens abgegeben.

Faymann

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