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BGBl III 171/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

171. Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte
(NR: GP XXIV RV 1717 AB 1848 S. 164. BR: AB 8759 S. 811.)

171.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Art. 50 Abs. 4 B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
  2. 2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, gälische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte

[Titelseite siehe Anlagen]

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[deutsche Schlussakte siehe Anlagen]

[Datumsseite siehe Anlagen]

[Signaturseiten Beitrittsvertrag siehe Anlagen]

[Signaturseiten Schlussakte siehe Anlagen]

[Anlage gem. Anhang V siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. August 2012 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 3 mit 1. Juli 2013 in Kraft.

Der Vertrag wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 112 vom 24.04.2012, veröffentlicht.

Anlage 1

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Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Anlage 7

Anlage 7 

Anlage 8

Anlage 8 

Anlage 9

Anlage 9 

Anlage 10

Anlage 10 

Anlage 11

Anlage 11 

Anlage 12

Anlage 12 

Anlage 13

Anlage 13 

Anlage 14

Anlage 14 

Faymann

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