114. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Tadschikistan am 28. März 2012 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (BGBl. III Nr. 71/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 20/2012) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs vom 21. März 2013 zufolge hat Deutschland1 am 7. Dezember 2007 Erklärungen2 bezüglich Art. II.2, Art. IX.2 sowie Art. VI des Übereinkommens abgegeben, welche gem. Art. XI.9 des Übereinkommens gegenüber dem Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur notifiziert wurden.
Faymann
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