113. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Turkmenistan samt Anhang
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in turkmenischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 22 des Abkommens wurden am 8. Jänner bzw. 2. April 2013 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)