115. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung ADN/M004 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen
Die Multilaterale Vereinbarung ADN/M004 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen (BGBl. III Nr. 8/2013) wurde von Serbien am 11. Jänner 2013 unterzeichnet.
Faymann
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