112. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (BGBl. III Nr. 77/2007, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 46/2011) hinterlegt:
Weiters hat Belarus2 am 9. Februar 2012 eine weitere Behörde1 gem. Art. 7 Abs. 4 des Übereinkommens notifiziert.
Faymann
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