108. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen über die finanzielle Kooperation
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen über die finanzielle Kooperation (BGBl. III Nr. 5/2011) wurde gemäß seinem Artikel 12 durch Briefwechsel vom 22. Jänner 2013 und 28. März 2013 für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2014, verlängert.
Faymann
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