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BGBl III 107/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

107. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen
(NR: GP XXIV RV 1916 AB 2100 S. 184. BR: AB 8866 S. 816.)

107. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen

[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Juni 2013 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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