107. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen
[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Juni 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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