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BGBl III 106/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

106. Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll
(NR: GP XXIV RV 449 AB 507 S. 51. BR: AB 8261 S. 780.)

106. Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll

[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in norwegischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 3 des Protokolls wurden am 3. Februar 2010 bzw. 12. März 2013 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll somit am 1. Juni 2013 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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