105. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten hat Polen am 28. März 2003 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 239/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 406/1987) hinterlegt.
Faymann
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