109. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Kundmachung der Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark vom 20. Dezember 2012 hat das Vereinigte Königreich am 19. Dezember 2012 seine Ratifikationsurkunde, als die letzte noch ausständige Ratifikation für das Inkrafttreten der Änderung 2002, beim Depositär des Übereinkommens hinterlegt und demzufolge lautet das korrekte Datum des Inkrafttretens des geänderten Übereinkommens (BGBl. III Nr. 48/2011) gemäß Art. 20 Abs. 2 statt „1. Juli 2009“ richtigerweise „1. März 2013“.
Faymann
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