449. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über Vermarktungsvorschriften für Olivenöl geändert wird
Auf Grund der § 4 Abs. 1 Z 1, § 5 Abs. 1 und § 16 des Vermarktungsnormengesetzes - VNG, BGBl. I Nr. 68/2007, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 - diesbezüglich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend - sowie auf Grund der § 14 Abs. 2, § 20 Abs. 9 und § 21 Abs. 2 VNG wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vermarktungsvorschriften für Olivenöl, BGBl. II Nr. 373/2008, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Vermarktung von Olivenöl“
2. § 3 samt Überschrift entfällt; die §§ 4, 5, 6 und 7 erhalten die Paragraphenbezeichnungen „§ 3.“, „§ 4.“, „§ 5.“ und „§ 6.“.
3. In § 4 Abs. 2 wird der Ausdruck „§ 4“ durch den Ausdruck „§ 3“ ersetzt.
4. In § 6 Abs. 1 entfällt die Z 2; die Z 3 erhält die Ziffernbezeichnung „2.“.
5. In § 6 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „§ 4“ durch den Ausdruck „§ 3“ ersetzt.
6. § 8 samt Überschrift entfällt; § 9 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 7.“.
Berlakovich
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