365. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Handelsstatistikverordnung 2009 geändert wird
Auf Grund der §§ 1 und 11 Abs. 2 des Handelsstatistischen Gesetzes 1995, BGBl. Nr. 173/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 148/2004, wird verordnet:
Die Handelsstatistikverordnung 2009 (HStatVO 2009), BGBl. II Nr. 306/2009, wird wie folgt geändert:
1. Im § 2 wird die Betragsangabe „500 000 Euro“ durch die Betragsangabe „550 000 Euro“ ersetzt.
2. Im § 3 wird die Betragsangabe „10 Millionen Euro“ durch die Betragsangabe „12 Millionen Euro“ ersetzt.
3. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 365/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.“
Mitterlehner
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