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BGBl III 18/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

18. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen
(NR: GP XXIV RV 1334 AB 1404 S. 118. BR: AB 8575 S. 800.)

18. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
  2. 2. Die tadschikische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. November 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 1 mit 1. Februar 2012 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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