Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 4. März 19961 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
19.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. II Abs. 1 des Protokolls wurden am 2. bzw. 6. Dezember 2011 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. März 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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