17. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
- 2. Die albanische und die serbische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die Förderung und den Schutz von Investitionen
[Vertragstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. November 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 1 mit 1. Februar 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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