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BGBl III 186/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

186. Kundmachung: Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Personenverkehr

186. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Personenverkehr

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben einvernehmlich festgestellt, dass das nachstehende Abkommen mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen am 1. Jänner 1994 gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über den Personenverkehr, BGBl. Nr. 373/1972.

Faymann

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